Die Sicherheit der Arbeitnehmer hat oberste Priorität. Wenn Tätigkeiten in klassifizierten Bereichen von Drittunternehmen durchgeführt werden, ist es entscheidend, einen maximalen Schutz vor Risiken durch ionisierende Strahlung zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 101/2020 stellt LB Servizi durch seinen Strahlenschutzexperten präventive Bewertungen, arbeitsmedizinische Überwachung und eine kontinuierliche Kontrolle sicher und arbeitet mit dem Betreiber zusammen, um Dosisgrenzwerte und Schutzmaßnahmen festzulegen. Ein gemeinsames Engagement für sicheres Arbeiten und zur Reduzierung jeglicher möglicher Interferenzen.
Die Arbeitnehmer der LB Servizi haben im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten bei Drittunternehmen Zugang zu den klassifizierten Bereichen dieser Unternehmen.
Gemäß den Bestimmungen von Art. 112 Abs. 1 Buchstaben a) und m) des GvD 101/2020 wird der von LB Servizi beauftragte Strahlenschutzexperte vom Betreiber der klassifizierten Bereiche Informationen über die Risiken einholen, die sich aus der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung in dem klassifizierten Bereich ergeben, in dem der externe Arbeitnehmer von LB Servizi eingesetzt wird, um eine entsprechende Vorbewertung durchzuführen.
Ferner wird der Strahlenschutzexperte gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchstabe l) des GvD 101/2020 in Abstimmung mit dem Betreiber der klassifizierten Bereiche die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten anzuwendende Dosisbeschränkung festlegen.
Unter Berücksichtigung des radiologischen Risikos im Zusammenhang mit den im Auftrag von LB Servizi bei Drittunternehmen durchgeführten Tätigkeiten sowie auf Grundlage der vom Strahlenschutzexperten gemäß Anhang XXII des GvD 101/2020 in geltender Fassung durchgeführten Bewertungen werden die Arbeitnehmer von LB Servizi, die in klassifizierten Bereichen von Drittunternehmen tätig sind, als strahlenexponierte Arbeitnehmer der Kategorie A eingestuft, gemäß den Bestimmungen des GvD 101/2020 in geltender Fassung.
Der Arbeitgeber von LB Servizi wird die Schulungspflichten gemäß den Art. 110 und 111 des GvD 101/2020 in geltender Fassung erfüllen: Die die Schulung nachweisende Dokumentation wird bei LB Servizi aufbewahrt, und eine Kopie wird dem Drittunternehmen zur Verfügung gestellt.
Der Arbeitgeber von LB Servizi gewährleistet, dass der beauftragte Strahlenschutzexperte die regelmäßigen Bewertungen der individuellen Dosis der Arbeitnehmer durchführt, die Risiken durch ionisierende Strahlung ausgesetzt sind, und dass die entsprechenden Aufzeichnungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 132 des Gesetzesdekrets 101/2020 in der jeweils geltenden Fassung in den persönlichen Dosimetrieunterlagen eingetragen werden.
Der Arbeitgeber von LB Servizi gewährleistet für die exponierten Arbeitnehmer die arbeitsmedizinische Überwachung gemäß Art. 134 des GvD 101/2020 in geltender Fassung und stellt sicher, dass die entsprechenden Eignungsbeurteilungen gemäß Art. 140 im persönlichen Gesundheitsdokument vermerkt werden.
In Übereinstimmung mit Art. 113, Abs. 2, Buchst. a) des GvD 101/2020 sorgt der Arbeitgeber dafür, dass eine Kopie dieser Beurteilungen an das Drittunternehmen übergeben wird, für das LB Servizi im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags tätig ist, und aktualisiert diese im Falle von Änderungen.
Die Überwachung der individuellen Exposition der externen Arbeitnehmer von LB Servizi erfolgt durch das Unternehmen selbst mittels Zuweisung persönlicher Ganzkörper-TLD-Dosimeter für Röntgen- und Gammastrahlung mit monatlicher Auslesefrequenz.
Bei Tätigkeiten mit besonderen Risiken einer internen Kontamination können zusätzliche Überwachungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Die Arbeitnehmer von LB Servizi werden außerdem vom genannten Unternehmen mit Schutzausrüstung ausgestattet, die entsprechend der auszuführenden Tätigkeit zu verwenden ist.
Während des Zeitraums der Tätigkeit bei dem Drittunternehmen wird für jeden externen Arbeitnehmer das persönliche Strahlenschutzheft dem Betreiber des klassifizierten Bereichs zur Verfügung gehalten, ordnungsgemäß ausgefüllt und gemäß den geltenden Vorschriften aktualisiert.
In Übereinstimmung mit Art. 26 Abs. 3 des Gesetzesdekrets 81/08 sowie Art. 112 Abs. 1 Buchstabe n) wird LB Servizi mit dem Betreiber der klassifizierten Bereiche des Drittunternehmens bei der Umsetzung der Maßnahmen und Eingriffe zum Strahlenschutz und zur Prävention der Risiken, denen die externen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zusammenarbeiten, indem sie die hierfür erforderlichen Informationen austauscht, auch mit dem Ziel, etwaige Risiken zu beseitigen, die sich aus Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der verschiedenen an der Durchführung der Gesamtaktivität beteiligten Unternehmen ergeben.
QUELLE
Gesetzesdekret Nr. 81/2008 in der geltenden Fassung — Einheitstext über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Gesetzesdekret Nr. 101/2020 in der geltenden Fassung — Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom über den Schutz vor ionisierender Strahlung.
