SERVIZI

Experte für Radonsanierungsmaßnahmen

Das Gesetzesdekret D.Lgs. 101/2020 in der geltenden Fassung legt in Art. 12 neue Referenzwerte für die jährliche mittlere Radonkonzentration in der Luft fest, die sowohl für Wohngebäude als auch für Arbeitsstätten gelten.

Maximal zulässige Radonkonzentrationen

  • 300 Bq/m³ für bestehende Wohngebäude
  • 200 Bq/m³ für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2024 errichtet wurden
  • 300 Bq/m³ für Arbeitsstätten

Bei Überschreitung der zulässigen Werte in Arbeitsstätten ist der Betreiber verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und dabei einen Experten für Radonsanierungsmaßnahmen hinzuzuziehen (Art. 15).

Unsere Expertise zu Ihren Diensten

Der Experte für Radonsanierungsmaßnahmen ist eine qualifizierte Fachperson mit spezifischer Ausbildung und Erfahrung, die in der Lage ist, technische Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Innenräumen zu geben.

Mit LB Servizi stehen Ihnen zertifizierte Fachleute zur Seite, die Sie bei Überschreitung der Referenzwerte unterstützen und Beratung für Sanierungs- und Minderungsmaßnahmen sowohl in Arbeitsstätten als auch in privaten Wohngebäuden bieten.

Internationale Referenzen zur Radonminderung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte 2009 ein Handbuch, das die Problematik der Radonbelastung in Innenräumen analysiert und die wichtigsten Strategien zur Reduzierung zusammenfasst.

Nachfolgend ist eine Vergleichstabelle aufgeführt, die die wichtigsten Maßnahmen zur Radonminderung in Neubauten darstellt.

Quelle: Handbook on Indoor Radon – A Public Health Perspective (World Health Organization, 2009)