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Radondosimetrie Puglia

Rechtsgrundlagen

Das Regionale Gesetz vom 3. November 2016, Nr. 30 – „Vorschriften zur Reduzierung der Exposition gegenüber natürlicher Radioaktivität durch Radongas in geschlossenen Räumen“ – legt die Pflicht zur Radonmessung in allen öffentlich zugänglichen Räumen im gesamten Gebiet der Region Apulien fest. Die Vorschrift wurde anschließend durch Art. 25 des Regionalgesetzes Nr. 36/2017 vom 9. August 2017 (veröffentlicht im BURP Nr. 96 vom 11. August 2017) geändert.

GESETZESUPDATE: FESTLEGUNG DER PRIORITÄTSGEBIETE (2025)

Die Region Apulien hat mit Beschluss G.R. Nr. 1523/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 269 vom 19. November 2025, die „Erste Festlegung der Prioritätsgebiete“ für die Radonexposition gemäß Art. 11, Absatz 3 des D.Lgs. 101/2020 verabschiedet. Die regionale Gesetzgebung wird damit an die nationalen Bestimmungen angepasst und verstärkt die Präventionsmaßnahmen in besonders exponierten Zonen.

Als PRIORITÄTSGEBIET eingestufte Gemeinden:

CASARANO, SURBO, MINERVINO DI LECCE, CAMPI SALENTINA, MAGLIE, ZOLLINO, COPERTINO, LECCE.

Wichtigste Neuerung: Pflicht zur Radonmessung in allen Arbeitsstätten im Erdgeschoss, Untergeschoss und Kellergeschoss innerhalb der ausgewiesenen Prioritätsgebiete.

Messpflichten für verschiedene Gebäudetypen

Strategische Gebäude und Schulen

Gemäß D.M. 14.01.2008 müssen strategische Gebäude – einschließlich Schulen aller Stufen, Kindergärten und Krippen – einen maximalen Radonwert von 300 Bq/m³ in Innenräumen einhalten. Die Messung muss ausschließlich mit passiver Messtechnik durchgeführt werden.

Kellergeschosse, Untergeschosse und Erdgeschossräume

Für Gebäude, die nicht zu den strategischen oder schulischen Einrichtungen gehören, aber öffentlich zugänglich sind (ausgenommen Wohngebäude und isolierte Technikräume), gilt ebenfalls ein Grenzwert von 300 Bq/m³, gemessen mit passiver Messtechnik.

Von der Messpflicht ausgenommen sind Erdgeschossräume mit einer Fläche unter 20 m², sofern sie nicht strukturell mit anderen Räumen verbunden sind. Zusätzlich müssen sie über eine ausreichende Belüftung verfügen.

Messverfahren für Radongas

Die Messung der Radonkonzentration erfolgt mittels CR-39 Kernspurdetektoren, einer hochzuverlässigen passiven Messtechnik.

Der Messprozess umfasst:

  1. Platzierung der Detektoren: in 1–3 m Höhe, fern von Wärmequellen und künstlicher Lüftung
  2. Messdauer: ein volles Jahr, unterteilt in zwei Halbjahre:
    • Frühjahr–Sommer
    • Herbst–Winter
  3. Sammlung und Analyse: nach Ende der Expositionszeit werden die Detektoren eingesammelt und analysiert, um den jährlichen Mittelwert der Radonkonzentration zu bestimmen

Pflichten zur Übermittlung der Ergebnisse

Nach Abschluss der Messkampagne übernimmt LB Servizi die Erstellung und Übermittlung der offiziellen Mitteilung an:

  • die zuständige Gemeinde
  • ARPA Puglia (Agenzia Regionale per la Protezione Ambientale della Puglia)

Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Messung versendet werden.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Wenn die Messergebnisse nicht innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Regionalgesetzes übermittelt werden, fordert die Gemeinde per Anordnung zur Erfüllung der Pflicht auf und gewährt eine zusätzliche Frist von maximal 30 Tagen.

Wird auch diese Frist überschritten, kann die Nutzbarkeitsbescheinigung des Gebäudes ausgesetzt werden.

Weitere Informationen

Zur Vertiefung der technischen und rechtlichen Anforderungen:

Für alle weiteren Bedürfnisse steht LB Servizi zur Verfügung, um technische Unterstützung und Beratung zum Radonrisikomanagement bereitzustellen.