Radon-Dosimetrie Apulien

Reduzierung der Belastung durch natürliche Radioaktivität aus Radongas in einer geschlossenen Umgebung.

 

Regionalgesetz 3. November 2016 Nr.30

„Vorschriften zur Verringerung der Exposition gegenüber natürlicher Radioaktivität durch Radongas in einer geschlossenen Umgebung“, geändert durch Art. 25 des Regionalgesetzes 36/2017 vom 09.08.2017 (BURP Nr. 96 vom 11.08.2017), schreibt die Messung von Radon für alle der Öffentlichkeit zugänglichen Orte, unabhängig von ihrem Standort, in der gesamten Region vor.

 

Für die im Ministerialerlass

vom 14.01.2008 genannten strategischen Gebäude, die für den Bildungsbereich bestimmt sind, einschließlich Kinderkrippen und Kindergärten, darf der Referenzgrenzwert für die Radongaskonzentration in einer geschlossenen Umgebung und in allen Räumen des betreffenden Gebäudes 300 Bq/mc, gemessen mit passiven Instrumenten, nicht überschreiten.

 

Für Keller, Untergeschosse und Erdgeschossräume

von anderen als den oben genannten Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, mit Ausnahme von Wohnräumen und isolierten technischen Räumen, die Versorgungssystemen dienen, darf der Bezugsgrenzwert für die Aktivitätskonzentration von Radongas in einer geschlossenen Umgebung 300 Bq/mc, gemessen mit passiven Instrumenten, nicht überschreiten. Räume im Erdgeschoss mit einer Fläche von nicht mehr als 20 qm sind von den Messvorschriften ausgenommen, es sei denn, durch bauliche Verbindung mit anderen Räumen wird die Größengrenze für die Ausnahme überschritten, sofern sie ausreichend belüftet sind.

 

Die Messung wird

mit passiver Instrumentierung mit einsatzbereiten nuklearen Spurendetektoren vom Typ CR-39 durchgeführt: es ist lediglich erforderlich, die Geräte aus der Versandverpackung herauszunehmen und in einer Höhe zwischen etwa 1 und 3 Metern in einem Bereich fernab von Wärme- und Luftaustauschquellen zu platzieren.Die Messung wird mit passiver Instrumentierung mit einsatzbereiten nuklearen Spurendetektoren vom Typ CR-39 durchgeführt: es ist lediglich erforderlich, die Geräte aus der Versandverpackung herauszunehmen und in einer Höhe zwischen etwa 1 und 3 Metern in einem Bereich fernab von Wärme- und Luftaustauschquellen zu platzieren. Sie wird als durchschnittlicher Konzentrationswert über einen Jahreszeitraum ermittelt, der in zwei Halbjahre, Frühling-Sommer und Herbst-Winter, unterteilt ist.

 

Am Ende der Messaktivitäten

bereiten wir die Mitteilung vor, die innerhalb eines Monats nach Abschluss der Messung an die betroffene Gemeinde und ARPA Puglia geschickt wird.

Im Falle der Nichtübermittlung der Messungen innerhalb von achtzehn Monaten nach Inkrafttreten des Regionalgesetzes ordnet die Gemeinde die Übermittlung der durchgeführten Messungen an, wobei sie eine Frist von höchstens dreißig Tagen einräumt, deren möglicher und erfolgloser Ablauf zur gesetzlichen Aussetzung der Bescheinigung der Verwendbarkeit führt.